Forumticker

Regeln

Art. 1 § 10 : Community-Tag [GNC]

Alle Mitglieder der Community tragen das Kürzel [GNC] vor ihrem Name, insbesondere im TS und Forum. Im jeweiligen Spiel kann es Gründe geben den TAG nicht zu tragen. Diese Regel wird vom Sektionsleiter für das gesamte Spiel festgelegt.
Die Schreibweise ist wie folgt: Direkt hinter dem Clantag beginnt der Name. Es ist keine Lücke einzufügen.
Der Name sollte den Charakternamen im Spiel gleichen. Er darf nicht gegen die allgemein gültigen "Guten Sitten" verstoßen. Sie dürfen nicht illegal, obszön, beleidigend, bedrohend oder diffamierend sein.
Namen die Verwechselungen herbeiführen können sind ebenfalls zu vermeiden. Natürlich sollte der Teamleiter vorab darauf achten.
Die Sektionsleitung behält sich vor, Mitglieder aufzufordern, ihren Namen zu ändern. Erfolgt diese nicht, ist die Aufnahme in der Community und der Sektion nicht möglich. Eine spätere Änderung des Namens kann auch zum Ausschluss durch die Communityführung führen, wenn dieser gegen die Regeln widerspricht.

Art. 1 § 18 : Clanbeitrag/Finanzierung

Die Community finanziert sich durch eine spezielle Communityrats. Diese Personen sponsoren die gesamte Community.
Innerhalb des Communityrat gibt es weitere Regelungen im internen Forum:

Art. 1 § 17 : Inaktiv

Betrifft Member: Bei Abwesenheit von mehr als 2 Wochen und gleichzeitiger Nicht-Abmeldung bei dem jeweiligen Sektionsleiter kann das Mitglied wegen Inaktivität vom Sektionsleiter in den Funbereich versetzt werden.
Nach 3 Monaten Inaktivität kann das Mitglied komplett gelöscht werden. Eine spätere Aufnahme ist natürlich wieder möglich.
Längere Inaktivität kann nur mit dem Sektionsleiter oder Communityleiter geklärt werden

Art. 1 § 16 : Probezeit

Jeder neue Community-Anwärter muss nach seiner Anmeldung eine Probezeit bestehen.
Die Probezeit wird von der jeweiligen Sektionsleitung festgelegt.
Hat er diese nach einer Beurteilung der Sektionsleitung bestanden, so wird er fest in die Sektion und der Community aufgenommen.
Andernfalls wird er aus der Sektion und der Community entlassen.
Die Probezeit kann gegebenenfalls auch von der Teamleitung verlängert werden (Die Probezeit sollte maximal 8 Wochen).
Hinweis: Bei Teamübergängen (also Eintritt eines Clans/Sippe in die Community) gelten besondere Besitzstandschutzregeln.

Art. 1 § 15 : Abmahnung

Zu den Abmahnungen (Reihenfolge):
1. Verwarnung ggf. Bestrafung
2. Androhung des Rausschmisses ggf. erneute Bestrafung
3. Rausschmiss (kurzes Gespräch zwischen der Sektionsleitung und Communityleitung)

Art. 1 § 14 : Abwesenheit & Urlaub

Längere Abwesenheit, z. B. durch Urlaub oder sonstige Umstände, ist es der Sektionsleitung mitzuteilen!
Ein entsprechender Bereits ist dafür im Forum vorhanden.

Art. 1 § 13 : Aufnahme und Ausschluss

Über die Aufnahme in die Community entscheidet die jeweilige Sektionsleitung.
Über den Ausschluss eines Mitglieds aus der Sektion entscheidet die Sektionsleitung.
Über den Ausschluss eines Mitglieds aus der Community der keiner Sektion (also der Funsektion) mehr angehört entscheidet der Communityleiter.

Art. 1 § 12 : Verstöße und Beschwerden

Verstöße, Beschwerden sowie wichtige Angelegenheiten sind direkt der Sektionsleitung oder der Communityleitung vorzutragen.
Verstöße und Beschwerden gegenüber der Communityleitung werden der Finanzierungsgruppe vorgetragen.

Art. 1 § 11 : Cheaten

Wer des Cheatens überführt wird oder Hacks verwendet, wird sofort ohne Ansprüche aus der Community entfernt

Art. 1 § 1 : Gültigkeit

Diese Regel gelten ab dem 01.03.2014 und lösen mit Inkrafttreten die vorherigen Communityregeln ab.
Sie erstrecken sich auf die Community selbst und gelten für alle Mitglieder.
Wer den Communityregeln nicht zustimmt verliert die Mitgliedschaft in dieser Community.
Innerhalb deiner Sektion kann es ergänzende Reglungen geben, jedoch dürfen sie nicht die Regeln der Community einschränken oder gegen diese Verstoßen.
Die Community-Regeln können nur durch Abstimmung und absolute Mehrheit innerhalb dem Communityrat geändert werden.

Art. 1 § 9 : Communityzugehörigkeit

Member dürfen in ihrem "gültigen" Spiel nur in einer Community tätig sein. Wenn ein Mitglied einer anderen Community angehört und dort ein Spiel spielt, welches in dieser Community gespielt wird, ist die Communityleitung zu informieren.

Art. 1 § 8 : Pflichtprogramme

Folgende Programme oder Hardware sind unverzichtbar für eine reibungslose Communitybeteiligung:
Kommunikationssoftware TS3 (Push-to-Talk Pflicht), Headset

Art. 1 § 7 : Beitrittsvoraussetzungen

Folgende Dinge muss ein Bewerber erfüllen bzw. mitbringen:
- Ein Mindestalter von 18 Jahren ist Pflicht (AUSNAHMEN SIND NICHT MÖGLICH)
- Die Originalversion des jeweiligen Spieles muss vorhanden sein
- Man muss aktiv am Training und am Communityleben teilnehmen
- Ein übertragen seines Accounts ist nicht möglich. Weiterhin ist es nicht erlaubt seinen Account zu teilen
- Die Communityregeln müssen akzeptiert werden.

Art. 1 § 6 : Respekt und Verhalten

Der Umgang innerhalb der Community erfolgt auf freundschaftliche und respektvolle Weise.
Jedes Mitglied, ob Anwärter, Mitglied oder Führungskraft, ist ein gleichwertiges Mitglied.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich im Internet gebührend zu verhalten; jede Verletzung der guten Sitten und Verunglimpfung der Community oder einer anhörenden Sektion führt zu Disziplinarmaßnahmen sowie im Wiederholungsfall zum Ausschluss aus der Communit

Art. 1 § 5 : Fun-Bereich

Alle Mitglieder der Community die keiner Sektion angehören gehören dem Funbereich an.
Der Sinn des Fun-Bereiches ist es Mitgliedern die keiner Sektion angehören trotzdem einen Platz bei uns zu geben und eine Basis für neue Sektionen zu schaffen.
Der Funbereich hat seinen eigenen Sektionsleiter.

Art. 1 § 4 : Gruppenleiter

Der Gruppenleiter untersteht einem Sektionsleiter
Er wird vom Sektionsleiter nach Rücksprache mit den Communityleiter eingesetzt.
Seine Aufgabe ist der Spielablauf und die Organisation innerhalb seines Spieles bzw. seiner Spielgruppe.
Er führt Training und Wars durch oder überträgt diese Aufgaben Mitgliedern seiner Gruppe.
Von ihm kann ein Stellvertreter ernannt werden.
Er ist verantwortlich für die Mitglieder seiner Gruppe, so führt er Bewerbungsgespräche durch, schaltet neue Mitglieder im Forum frei und erteilt Disziplinarmaßnamen nach Rücksprache mit seinem Sektionsleiter gegenüber seinen Mitgliedern bei Verstößen.
Wenn die Gruppe Organisiert ist und genug Mitglieder aufweisen kann, kann die Gruppe und der Gruppenleiter durch den Communityleiter in Abstimmung mit dem Sektionsleiter zur vollständigen Sektion aufgewertet werden.Er wird von der Communityleitung eingesetzt oder Abberufen, dies Bedarf der Zustimmung des Communityrats. Antrag stellt der Sektionleiter oder sein Stellvertreter

Art. 1 § 3 : Sektionsleiter

Der Sektionsleiter ist für den Spielablauf und die Organisation innerhalb seines Spieles bzw. seiner Spielgruppe verantwortlich.
Er führt Training und Wars durch oder überträgt diese Aufgaben Mitgliedern seiner Sektion.
Von ihm wird ein Stellvertreter ernannt.
Er ist verantwortlich für die Mitglieder seiner Sektion, so führt er Bewerbungsgespräche durch, schaltet neue Mitglieder im Forum frei und erteilt Disziplinarmaßnamen gegenüber seinen Mitgliedern bei Verstößen.
Er wird vom Communityleiter eingesetzt oder Abberufen, dies Bedarf der Zustimmung des Communityrats.

Art. 1 § 2 : Communityleitung

Die Communityleitung wird jährlich von und aus dem Communityrat gewählt.
Er kann durch die Finanzierungsgruppe nach einer Abstimmung durch absolute Mehrheit von seiner Aufgabe vorzeitig freigestellt werden.
Die Wahl erfolgt in absoluter Mehrheit. Sollte diese im ersten Wahlgang nicht erreicht werden, wird mit den 2 stärksten Kandidaten ein 2. Wahlgang mit einfacher Mehrheit durchgeführt.
Die Entscheidungen der Communityleiters betreffen die Communitystrukturen und das äußere Auftreten der Community.
Er wird nicht in den spielerischen Bereich der Sektionen eingreifen.
Er ist Ansprechspartner bei Beschwerden gegen Sektionsleiter und kann gegen diese Disziplinarmaßnahmen erteilen.
Er stellt Posten und Aufgaben innerhalb der Communityverwaltung vor und lässt diese von der Communityrat per absoluter Mehrheit bestätigen.